Termine
„Ein Jahr Fahrradstraße in TT“ (B467-alt)
Fahrradstraßen-Festle auf der B467-alt (beim Wanderparkplatz) am Sonntag, 16.07.23 von 11h – 16h
Nachdem im vergangenen Jahr der „Radler-Frühschoppen“ aus Anlass der Eröffnung der neuen Fahrradstraße ausfallen musste, nimmt in diesem Jahr das Festle einen neuen Anlauf.
Für Getränke, Butterbrezeln und Kuchen ist gesorgt, ebenso für Unterhaltung für Jung und Alt. Geplant sind u. a. kleine Radtouren im Tettnanger Wald (ca. 30 Min.), ein Geschicklichkeitsparcours, ein Fahrrad-Sicherheits-Check, Schachspielen (Simultan gegen Oberschwäbischen Meister). Auch „lokale Prominenz“ hat sich angesagt.
Wir freuen uns auf euer Vorbeischauen. Bei Regen fällt die Veranstaltung leider aus.
Diese Veranstaltung wird organisiert von der ehemaligen Aktionsgruppe „Sichere B467 alt“ und dem ADFC.
Hinweis: Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
Der Teilnehmer verzichtet auf Bildrechte.
Aktuelle Themen
Fahrradstraßen-Festle leider ausgefallen
Sonntag, 25.09.2022
Wegen schlechten Wetter mussten wir unser Festle leider ausfallen lassen, aber wir holen das sicher noch nach …
Die Fahrradstraße ist da!
Dienstag, 26.07.2022
Es war ein langer Weg bis zum Ziel, aber jetzt ist es soweit:
Am Dienstag, den 26. Juli wurde die Fahrradstraße offiziell vom Tettnanger Bürgermeister und der Straßenverkehrsbehörde eingeweiht. Mit dabei waren viele Mitglieder unserer Aktionsgruppe. Wir freuen uns, dass es jetzt endlich soweit ist und bedanken uns bei Allen, die uns bei unseren Aktionen kräftig unterstützt haben.
Die Stadt Tettnang hat dazu auf Ihrer Website zusätzlich beschrieben, welche Regeln auf der Fahrradstraße jetzt gelten.
Weitere Infos und Zeitungsartikel haben wir dazu in den Bereichen „Presse“ und „Links“ verlinkt. Unter „Medien“ haben wir noch weitere Bilder der Eröffnung eingestellt.
Die Würfel sind gefallen - die Fahrradstraße kommt (kein Aprilscherz)
Freitag, 01.04.2022 (Zitat der Pressemeldung der Straßenverkehrsbehörde Bodenseekreis)
„Die „B467 alt“ zwischen Tettnang-Reutenen und Kressbronn-Gießenbrücke wird eine offizielle Fahrradstraße. Das hat die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Bodenseekreis nun in einer rechtlichen Anordnung verfügt. Damit gilt hier künftig Tempo 30 und der Grundsatz, dass der Radverkehr Vorrang hat.
Bislang gilt auf der Strecke im Rahmen eines zeitlich befristeten Pilotprojekts Tempo 40. Den Antrag der Stadt Tettnang auf Einrichtung einer Fahrradstraße hat die Straßenverkehrsbehörde nun abschließend geprüft und positiv entschieden. Möglich war dies durch eine Änderung der maßgeblichen Vorschriften des Bundes, die Fahrradstraßen nun unter stark erleichterten Voraussetzungen zulassen.
Im nächsten Schritt wird die Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Stadt Tettnang, der Gemeinde Kressbronn und der Polizei in einer Verkehrsschau die Standorte der einzelnen Verkehrsschilder bestimmen. Stehen diese fest, wird die Stadt Tettnang die Schilder in Absprache mit der Gemeinde Kressbronn bestellen und installieren. Dann ist die lange und intensiv diskutierte Veränderung Realität.
Mit der Einrichtung einer Fahrradstraße wird der Radverkehr auf der „B 467 alt“ zukünftig deutlich bevorzugt und gefördert werden. Der motorisierte Verkehr wird die Straße zwar auch weiterhin benutzen dürfen. Allerdings muss er neben der Beschränkung auf Tempo 30 auch besonders auf die Radfahrerenden achten. Während auf anderen Straßen Fahrräder nur nebeneinander fahren dürfen, wenn der Verkehr nicht behindert wird, dürfen Radler auf der Fahrradstraße immer nebeneinander fahren. Hier gilt der Grundsatz, dass der Kraftfahrzeugverkehr die Radfahrenden dabei nicht behindern darf.“
Es kommt wieder Bewegung in die Sache
Montag, 17.01.2022
Die B467-alt ist in Tettnang bei den kommenden Ratssitzungen nun kurzfristig wieder auf der Tagesordnung gelandet. Die genauen Termine haben wir hier oben rechts aufgeführt.
Die Aktionsgruppe lädt in diesem Zusammenhang alle Interessierten ein, an diesen öffentlichen Sitzungen teilzunehmen. Wir möchten so den Ortschafts- und Gemeinderäten nochmals deutlich das große Interesse und die Dringlichkeit signalisieren.
Berichte zur B467-alt in der Schwäbischen Zeitung
Mittwoch, 28.10.2020
Wir sammeln weiterhin aktuelle Berichte aus der Schwäbischen Zeitung rund um die B 467-alt hier im Bereich Presse.
Auf der B 467-alt gilt bald Tempo 40
Mittwoch, 08.07.2020 (Zitat aus der Schwäbischen Zeitung vom 8. Juli 2020)
Auf der B 467-alt zwischen Tettnang und Kressbronn gilt demnächst Tempo 40. Das teilt das Landratsamt mit. Diese Maßnahme betrifft den Streckenabschnitt Reutenen und Gießenbrücke. Damit reagiert die Straßenverkehrsbehörde nach eigener Aussage auf die sich widersprechenden Wünsche der Stadt Tettnang auf Einrichtung einer Fahrradstraße beziehungsweise der Gemeinde Kressbronn auf Anordnung von Tempo 50 auf der Gemeindeverbindungsstraße.
Alle Details sind in dem Artikel der Schwäbischen Zeitung vom 8. Juli beschrieben.
Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde steht an
Sonntag, 05.07.2020 (Eingereichter Leserbrief an die Schwäbische Zeitung)
Von Martin Heidrich, Mitglied der Aktionsgruppe
Nun steht wohl in Bezug auf die Fahrradstraße demnächst eine finale Entscheidung an.
Nach all den Diskussionen ist doch erstaunlich, dass sich ausgerechnet die Gegner der Fahrradstraße als volksvertretende Mehrheit wahrnehmen und mit Ihren Stellungnahmen zeigen, dass sie nicht verstanden haben, worum es hier eigentlich geht. Wenn hier die Ablehnung des Kressbronner Gemeinderates als „basisnahe Politik“, gestaltet mit einem „fairen demokratischen Prozess“ bezeichnet wird, dann werden zunächst mal die existierenden Mehrheitsverhältnisse ignoriert.
Aber eigentlich ist das alles unwichtig, auch wenn letztlich eine klare Mehrheit für die Fahrradstraße ist. Denn bei einer solchen Entscheidung geht es um den Schutz eines Teiles unserer Gesellschaft, und das ist Aufgabe des Sozialstaates. Oder möchten CDU und BWV in Zukunft auch gerne über die Einrichtung von Rollstuhlrampen „basisdemokratisch“ abstimmen lassen?
Vielleicht könnten Tettnang und Kressbronn ja einen Volksentscheid über die Horizonterweiterung von CDU und BWV durchführen. Dabei würde man abstimmen, ob man den Parteimitgliedern mal für 1 Jahr den Autoführerschein entziehen sollte, um in Erfahrungsaustausch mit den SchülerInnen zu kommen, die von vorneherein keine Fahrerlaubnis besitzen. Vielleicht würden dann ganz neue Meinungen entstehen…“basisdemokratisch“.
Nun liegt die Entscheidung über die Sicherheit unserer Kinder bei der Verkehrsbehörde, die sich hoffentlich nach objektiven Kriterien einer ausgewogenen Verkehrsführung richten wird.
Kressbronner Gemeinderäte stimmen gegen Fahrradstraße
Mittwoch, 24.06.2020 (Zitat aus der Schwäbischen Zeitung vom 26. Juni 2020)
Abgelehnt: Wie es jetzt weiter geht
Der Tettnanger Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, das Gremium in Kressbronn dagegen.
Was in der Sitzung am Mittwoch zu der Frage führte, ob die Stadt Tettnang auf ihrem, etwa 2,3
Kilometer langen Teil der Strecke trotzdem eine Fahrradstraße einrichten kann. „Ich halte eine etappenweise Ausweisung für sehr unwahrscheinlich“, sagte Bürgermeister Enzensperger. Die Antwort
der Verkehrsbehörde des Bodenseekreises lässt Raum für Interpretationen.
Aus dem Landratsamt heißt es auf SZ-Anfrage:
„Das muss im Detail geprüft werden, wenn die konkreten Anträge und Wünsche der Gemeinden auf dem Tisch liegen. Hier gilt es dann eine sinnvolle, genehmigungsfähige und möglichst konsensfähige Lösung zu finden.“
Die Abstimmung in Kressbronn ging wie folgt aus: Gegen den Antrag stimmten die Fraktionen
von BWV und CDU mit Ausnahme von Hermann Wieland, der dafür war. Grüne, SPD, GUBB und Bürgermeister Daniel Enzensperger sprachen sich für eine Fahrradstraße aus.
Fahrradaktion in Kressbronn
Samstag, 20.06.2020
Die Aktionsgruppe „Sichere B 467-alt“ lädt herzlich zu einer Fahrradaktion ein.
Nachdem der Tettnanger Gemeinderat bereits mit großer Mehrheit für eine Fahrradstraße auf der B467-alt mit Tempo 30 (und PKW’s an Werktagen frei) gestimmt hat, ist nun der Kressbronner Gemeinderat eingeladen, diese Entscheidung in ihrer Sitzung am Mittwoch, 24.06. zu unterstützen.
Die Aktionsgruppe sammelt bis dahin in Kressbronn Stimmen dafür mit Unterschriftenlisten und der Onlinepetition „KRESSBRONNER*INNEN FÜR EINE FAHRRADSTRASSE IM TETTNANGER WALD“ und möchte diese am SAMSTAG 20.06.2020 UM 11 UHR VOR DEM RATHAUS an Bürgermeister Enzensperger übergeben.
Alle sind herzlich eingeladen, mit ihren Fahrrädern vor dem Rathaus dabei zu sein und die Aktion zu unterstützen.
Jugendliche im Einsatz für Fahrradstraße
Donnerstag, 27.2.2020
Diana Rübekeil und Ben Heidrich übergeben an Kressbronns Bürgermeister Daniel Enzensperger eine Liste mit 647 Unterschriften zur Unterstützung und Einrichtung einer Fahrradstraße auf der B 467 alt.
Der ausführliche Bericht dazu in der Schwäbischen Zeitung vom 2.3. ist hier in der Rubrik „Presse“ zu finden.
Die Aktionsgruppe lädt in diesem Zusammenhang alle Interessierten zum Info-Abend am 12. März um 19:30 Uhr im Hotel-Restaurant „Kapelle“ in Kressbronn ein.
Gemeinderat Tettnang hat abgestimmt
Donnerstag, 6.2.2020
Der Tettnanger Gemeinderat hat bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung im Tettnanger Rathaus am Mittwochabend mit 14 zu 6 Stimmen für unseren Antrag gestimmt. 2 Räte haben sich enthalten. Vor der Abstimmung gab es unter den Gemeinderäten intensive Diskussionen zum Pro und Contra.
Zwei Wochen zuvor, am 21.1., hatte bereits der Ortschaftsrat Langnau/Laimnau mit 7 zu 3 Stimmen dafür gestimmt.
Da ca. 200 Meter des unteren Teils der B467 alt auf Kressbronner Gemarkung liegen, ist jetzt noch die Zustimmung der Kressbronner Gemeinderäte erforderlich. Erst wenn auch diese erfolgt ist, kann es an die Umsetzung gehen.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Allen, die uns bisher unterstützt haben. Gleichzeitig bitten wir alle Kressbronner Bürgerinnen und Bürger, die sichere Verbindung vom Bodensee nach Tettnang auf der alten Bundesstraße 467 zu befürworten.
Unser Ziel:
Eine sichere Verbindung vom Argental und vom Bodensee nach Tettnang …
… für radfahrende Schüler*, Pendler und Freizeitradler, Mopeds und Motorroller …
… deshalb Einrichtung einer Fahrradstraße auf der B467 alt
(*) Auf dieser Website wird – um die Textlänge knapp zu halten – keine geschlechtsspezifische Ansprache verwendet. Sie richtet sich an Leserinnen und Leser.
Warum?
- Weil hier viele Autos und LKWs viel zu schnell unterwegs sind und mit riskanten Überholmanövern die Zweiradfahrer gefährden.
- Weil es auf dieser Route keine andere sichere Strecke für Radfahrer und Mopeds gibt.
- Weil selbst die Ausweisung von „Tempo 50“ zu keiner spürbaren Reduzierung des Autoverkehrs führen würde (derzeit rund 3000 KFZ pro Tag).
- Weil direkt daneben die ausschliesslich für den KFZ-Verkehr gebaute B467 neu verläuft.
- Weil das der einzige gefährliche Abschnitt auf der wichtigen Radverkehrsachse Ravensburg – Bregenz ist.
- Weil die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dieser Strecke auch Bestandteil des „Radverkehrskonzepts Bodenseekreis“ ist, das 2016 vom Kreistag verabschiedet wurde.
- Weil rücksichtsvolle PKW-Fahrer diese Straße weiterhin nutzen könnten.
- Weil attraktive Radwege dazu führen, dass mehr Rad gefahren wird – ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.
- Weil der Radverkehr auch durch die stetig steigende Zahl von E-Bikes bzw. Pedelecs von Jahr zu Jahr weiter zunimmt.
- Weil Radfahren auch auf der B467 alt Spaß machen soll.
- Weil wir alle für die maximale Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer verantwortlich sind.
Unser Vorschlag:
Was ist eine Fahrradstraße?
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Radler haben auf Fahrradstraßen Vorrang. So dürfen sie zum Beispiel nebeneinander fahren. Allerdings gilt auch dort das Rechtsfahrgebot.
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Fahrradstraßen sind eigentlich für Kraftfahrzeuge gesperrt.
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Aber Autos, Motorräder, Traktoren und Busse dürfen dort auch fahren, wenn ein Zusatzschild dies erlaubt.
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Möchte ein Autofahrer überholen, muss er innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2,0 Meter seitlichen Abstand zu den Radfahrern halten (wie auf allen anderen Straßen auch).
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Auf der Fahrradstraße gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Daran müssen sich alle Fahrzeuge halten, also Fahrräder ebenso wie Autos.
Generell gilt für alle StVO § 1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.